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Lieferkonditionen

Lieferkondition gem. unserer AGB

§ 2 Versandarten, Versandkosten, Verpackungskosten, Zustellhinweise
(1)     In unseren Preisen für den Versand bzw. die Zustellung sind die Kosten für die fachgerechte Verpackung bereits enthalten. Kosten für den Versand bzw. die Zustellung sind in unseren Blumenstraußpreisen nur dann enthalten, wenn dies ausdrücklich vermerkt ist. Alle Preise verstehen sich inklusive der gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer.
(2)    Sollte der Empfänger bei den unten genannten Versandarten nicht angetroffen werden, wird er durch eine Benachrichtigungskarte über den Zustellversuch informiert bzw. gibt der Bote/Auslieferungsfahrer die Blumen bei Angehörigen, Ehegatten, sowie anderen in der Wohnung anwesenden Personen (Hausbewohnern) oder beim Nachbarn ab. Wünschen Sie keine Abgabe an Hausbewohner oder Nachbarn vermerken Sie dies bitte bei der Bestellaufgabe im entsprechenden Hinweisfeld.
Zustellhinweise (z.B. Wunschuhrzeit oder Klingelhinweise) sowie zusätzliche Kontaktdaten versucht JollyFlowers zu berücksichtigen, kann es aber nicht garantieren.
Bitte beachten Sie bei Zustellungen auf eine deutsche Insel, dass sich die Lieferzeit um min. 1 Werktag verlängern kann.

(1)     Paketversand/-zustellung
a) Standardzustellung – Paketversand - (4,95 Euro pro Warenkorb)
Die Standardzustellung erfolgt durch einen unserer Versandpartner DHL oder DPD Mo.-Fr. in der Zeit von 08.00 bis 18.00 Uhr; bei DHL ausnahmsweise auch am Samstag in der Zeit von 08.00 bis 15.00 Uhr. Laut Aussage der Logistiker erreichen 95-98% der Zustellungen den Empfänger zum Wunschtermin.
Sollte der Termin nicht erreicht werden, wird die Zustellung später - spätestens am übernächsten Werktag - erfolgen. Damit gilt die Lieferung als vertragsgerecht erfüllt. Als Werktag gilt nach den Lieferbedingungen von JollyFlowers Montag bis Samstag.


Wir empfehlen Ihnen, wenn Ihr Blumenstrauß am gewünschten Liefertag garantiert zugestellt werden soll, sich für eine der unten genannten Zustelloptionen zu entscheiden.


b) Garantie-Zustellung – Paketversand - (9,95 Euro pro Warenkorb)
Die Garantierte- Zustellung garantiert Ihnen eine Lieferung montags bis samstags in der Zeit zwischen 08.00 und 18.00 Uhr. Bei verspäteter Zustellung erstatten wir Ihnen die Zustellungsgebühren.
c) Spätzustellung – Paketversand - (19,95 Euro pro Warenkorb)
Die Terminzustellung erfolgt Montag – Freitag in der Zeit von 14.00 – 22.00 Uhr per DHL.
d) Sonntagszustellung DHL – Paketversand - (22,95 Euro pro Warenkorb)
Die Sonntagszustellung durch die DHL findet am gewünschten Sonn-/Feiertag in der Zeit von 8.00 – 18.00 Uhr statt.

(2)     Expresszustellung durch unsere Floristen vor Ort
Maßgeblich bei einer Floristen-Zustellung ist die Preisauszeichnung der Blumen beim ausliefernden Partnerfloristen am Auslieferungsort (Empfänger) und zwar am Liefertag selbst. Blumenpreise unterliegen regionalen und saisonalen Schwankungen. In München sind Lilien teurer als in Zwickau, zu Muttertag sind Rosen teurer als im Juli. Für Blumengrüße übermittelt durch einen Floristen gelten deshalb stets die örtlichen (spezifischen) Ladenpreise. Sollte der Florist die abgebildeten Blumensorten nicht vorrätig haben, wird er selbstverständlich einen qualitativ und preislich gleichwertigen Blumenstrauß mit anderen Blumensorten für Sie fertigen.

 

a)    Expresszustellung – Floristenzustellung in Deutschland
(einmalig 9,90 Euro pro Warenkorb)


Bei dieser Zustellungsart wird der von Ihnen ausgewählte Strauß durch einen exklusiven Partner-Floristen vor Ort überbracht. Diese Zustellung ist möglich Montag - Freitag von 8.00 bis 19.00 Uhr und an Samstagen von 8.00 bis 14.00 Uhr.


b)    Expresszustellung – Floristenzustellung  weltweit (außerhalb Deutschlands)
(einmalig pro Warenkorb, variiert von Land zu Land, siehe Länderseite)

 

Die Lieferkonditionen für die Lieferung im Ausland durch einen Floristen vor Ort sind sehr unterschiedlich und lassen sich nicht pauschal bestimmen. Daher finden Sie die Zustell- und Versandgebühren sowie die Zustellbestimmungen auf der Länderseite deutlich ausgewiesen.
Bitte beachten Sie bei dieser Zustellart, dass evtl. Feiertage im Empfängerland zu einer verlängerten Zustellung führen können.

(3)     Zustellung am Valentinstag, Muttertag oder Weihnachten
Zum Valentinstag, Muttertag und Weihnachten kommt es weltweit für die Floristen und Logistikpartner aufgrund des extremen Auftragsvolumens zu logistischen Herausforderungen. Sollte es einem unserer Logistiker folglich nicht möglich sein, genau am Valentinstag, Muttertag oder Weihnachten eine Zustellung umzusetzen, kann die Zustellung einen Werktag vor dem gewünschten Liefertag erfolgen und gilt als vertragsgemäß zugestellt.
Sollte Ihre Bestellung bei JollyFlowers erst am Tag vor Valentinstag, Muttertag und Weihnachten nach 14.00 Uhr eingegangen sein, kann die Zustellung einen Werktag nach dem gewünschten Liefertag erfolgen und gilt als vertragsgemäß zugestellt.

§ 3 Liefer- und Leistungszeit
(1) Unsere Liefertermine oder Fristen sind ausschließlich unverbindliche Angaben, es sei denn, diese sind zwischen Ihnen und uns ausdrücklich als verbindlich vereinbart worden.
(2) Vorbehaltlich der nachfolgenden Einschränkungen haften wir Ihnen gegenüber im Übrigen nach den gesetzlichen Bestimmungen, wenn es sich bei dem Vertrag um ein Fixgeschäft handelt, oder Sie infolge eines Lieferverzugs, den wir zu vertreten haben, berechtigt sind, sich auf den Fortfall Ihres Interesses an der Vertragserfüllung zu berufen.
(3 Ein Verschulden unserer Vertreter oder Erfüllungsgehilfen ist uns zuzurechnen. Das ausführende Logistikunternehmen beim Paketversand zählt nicht zu unseren Erfüllungsgehilfen.
(4) Wenn der Lieferverzug auf der schuldhaften Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht oder auf der schuldhaften Verletzung einer Pflicht beruht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung Sie als Käufer regelmäßig vertrauen dürfen und haben wir diese Pflichtverletzung zu vertreten, so haften wir ebenfalls nach den gesetzlichen Bestimmungen. Im Falle einfacher Fahrlässigkeit ist unsere Haftung jedoch auf den vorhersehbaren und typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.
(5) JollyFlowers ist zu Teillieferungen und Teilleistungen jederzeit berechtigt, sofern Ihnen dies zumutbar ist.
(6) Sendungen an Empfänger in Gemeinschaftseinrichtungen (z.B. Haftanstalten, Gemeinschaftsunterkünften, Krankenhäusern, Firmen, Behörden) können an eine von der Leitung der Einrichtung mit dem Empfang von Sendungen beauftragte Person (Empfangsbeauftragter) zugestellt werden.
(7) JollyFlowers liefert Ihre Blumenbestellung nur an gültige Postanschriften! Die Korrektheit und postalische Erreichbarkeit der Lieferanschrift obliegt dem Auftraggeber und ist durch diesen zu belegen, falls die Übergabe aufgrund von Nichtzustellbarkeit durch einen unserer Logistiker nicht durchgeführt werden konnte. Die Gründe der Nichtzustellbarkeit beinhalten u.a. das Fehlen von Klingelschildern mit min. dem Nachnamen des Empfängers, die Annahmeverweigerung und die Nichtabholung der Sendung beim Aufbewahrer.     
(8) Kommt der Auftraggeber in Annahmeverzug, hat er die hierdurch entstehenden Kosten zu tragen. Mit Eintritt des Annahmeverzugs geht die Gefahr der zufälligen Verschlechterung und des zufälligen Untergangs auf den Auftraggeber über. Eine sich in der Rückführung befindliche Blumengrußsendung kann aufgrund der Verderblichkeit der Ware nicht nochmals versendet werden.
(9) Die Annahme eines sichtbar beschädigten Paketes/Blumengrußes ist ab zu lehnen und dieses umgehend JollyFlowers mit zu teilen. Bei Annahme eines sichtbar beschädigten Paketes/Blumengrußes besteht kein Anspruch auf Rückabwicklung des Auftrages.
(10) Lieferungen können vom Floristen vor Ort ohne Rücksprache ausgeführt werden, auch wenn dies zu Abweichungen in der Zusammensetzung des gewünschten Blumengrußes führen kann.
(11) Bei Eintritt von Fällen höherer Gewalt kann die fristgemäße Zustellung nicht garantiert werden. Als höhere Gewalt gelten: Krieg, kriegerische Unruhen, Störung der öffentlichen Ordnung, Ausgangssperren, Streiks, Ausbruch von Seuchen, Naturkatastrophen. Dies gilt gleichermaßen für das Auftraggeberland wie Empfängerland. Dies gilt auch, wenn die Umstände bei Unterlieferanten eintreten. Gleiches gilt für gesetzliche und / oder traditionelle Feiertage im Bundes- oder Empfängerland.